Die in Deutschland bisher über eine Ausnahmegenehmigung, von der EU-Verordnung 1774/2002, noch zulässige Verfütterung von Küchen- und Speiseresten einschließlich gebrauchten Speiseöls an Nutztiere (Schweine, Rinder etc.) endete am 31.10.2006.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich zu diesem Verfütterungsverbot entschlossen, da eine Rückverfolgbarkeit bei Küchen- und Speiseabfällen, einschließlich gebrauchten Speiseöls aus Restaurants und Catering-Einrichtungen, nicht sichergestellt werden kann. Einen fehlenden Rückverfolgungsmechanismus für Futtermittel sehen die EU-Behörden als Schlüssel für die Entstehung von Dioxin-Krisen in der Nahrungskette und auch für Ausbrüche von Maul- und Klauenseuche und Schweinepest.
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Wie sind Küchen- und Speiseabfälle in der Verordnung definiert? [mehr]
Warum ist die Verwendung von gebrauchtem Speiseöl (Yellow grease) in Futtermitteln verboten? [mehr]