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Sie sind hier: Gesetzliche Regelungen | EU-Verordnung 1774/2002




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  EU-Verordnung 1774/2002 Verfütterung von Speiseresten in
  Deutschland verboten

Die in Deutschland bisher über eine Ausnahmegenehmigung, von der EU-Verordnung 1774/2002, noch zulässige Verfütterung von Küchen- und Speiseresten einschließlich gebrauchten Speiseöls an Nutztiere (Schweine, Rinder etc.) endete am 31.10.2006.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich zu diesem Verfütterungsverbot entschlossen, da eine Rückverfolgbarkeit bei Küchen- und Speiseabfällen, einschließlich gebrauchten Speiseöls aus Restaurants und Catering-Einrichtungen, nicht sichergestellt werden kann. Einen fehlenden Rückverfolgungsmechanismus für Futtermittel sehen die EU-Behörden als Schlüssel für die Entstehung von Dioxin-Krisen in der Nahrungskette und auch für Ausbrüche von Maul- und Klauenseuche und Schweinepest.

>>> Downloads EU-Verordnung 1774/2002 + Leitlinien

Wie sind Küchen- und Speiseabfälle in der Verordnung definiert? [mehr]

Warum ist die Verwendung von gebrauchtem Speiseöl (Yellow grease) in Futtermitteln verboten? [mehr]


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